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Projektdaten



Verbundprojekt: Reinigung von Robotikinstrumenten zur Infektionsprävention (RobiClean) - Teilvorhaben: Evidenzgrundlage zur Etablierung eines Aufbereitungsverfahrens von Robotikinstrumenten mit Inline-Kontaminationsprüfungenüfungen


Hochschule
Universitätsklinikum Jena
Fakultät/Einrichtung
Medizinische Fakultät
Förderkategorie
Bund
Zeitraum
2020 - 2023
Drittmittelgeber
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Stichwort
Bewilligungssumme, Auftragssumme
136.470,00 €

Abstract:

Das vorliegende Teilvorhaben (TV) wird im Rahmen des Gesamtvorhabens „Infektions-präventive Optimierung der Reinigung hochkomplexer OP-Robotikinstrumente für MIC-Anwendungen durch inline-Kontaminationsprüfung und Clean-as-needed-Regelungsstrategie - RobiClean“ durchgeführt. Ziel des Gesamtvorhabens ist die Bereitstellung eines neuartigen Aufbereitungsverfahrens der Robotikinstrumente. Dieses Verfahren ermöglicht zyklische Kontrollen des Reinigungserfolges im laufenden, automatisierten Prozess anhand einer in das System integrierten Kontaminationsprüfkammer, bei der Oberflächen- und Spülwasseruntersuchungen durchgeführt werden. Der Reinigungsprozess wird so lange weitergeführt, bis die Zielparameter der zyklischen inline-Kontaminationsprüfung erreicht sind (Clean-as-needed-Regelungsstrategie). Diese inline-Prüfstrategie setzt die wissenschaftliche Erarbeitung von Prüfstandards zur Überprüfung des Reinigungserfolges an Robotikinstrumenten voraus. Da deren Bewertung eine reproduzierbare Ausgangskontamination erfordert, ist im Projekt die Entwicklung eines Prüfsystems zur Modellierung einer anwendungsrelevanten und reproduzierbaren Kontamination der Robotikinstrumente geplant. Im Rahmen des TV wird der Stand der medizinisch-technischen Wissenschaft eruiert und gegebenenfalls neu definiert, da bisher keine quantifizierbaren Grenzwerte oder qualitativ definierte Verfahren zur Aufbereitung derartiger Instrumente vorliegen. Die bisher auf dem Markt verfügbaren Robotikinstrumente sind ausschließlich, seitens der Hersteller, zur einmaligen Verwendung zugelassen. Somit ist der Hersteller nicht verpflichtet Parameter für eine validierte Aufbereitung zur Verfügung zu stellen. Diese Lücke soll durch das TV unter Berücksichtigung der vorhandenen Literatur und der normativen Rahmenbedingungen geschlossen werden.
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