TU Ilmenau Humbold Bau

Projektdaten



Verfahren zur Bewertung der physiologischen Blendung bei der Beleuchtung von Industriehallen


Hochschule
TU Ilmenau
Fakultät/Einrichtung
Maschinenbau
Förderkategorie
Bund
Zeitraum
2024 - 2027
Drittmittelgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stichwort
Bewilligungssumme, Auftragssumme
289.405,45 €

Abstract:

Ein wichtiges Gütemerkmal von Beleuchtungsanlagen ist der Schutz vor Blendung. Blendung hat negative Auswirkungen auf Betroffene: Eine subjektive Störwirkung als Gefühl der Unbehaglichkeit (psychologische Blendung) und eine objektive Störwirkung als Beeinträchtigung der Sehleistung durch Streulicht im Auge (physiologische Blendung) oder durch störende Nachbilder nach direktem Blick in eine Lichtquelle (Sukzessivblendung). Eine objektive Störung der Sehleistung führt im Extremfall zu Unfällen und wirtschaftlichen Schäden. Für Arbeitsplätze in Innenräumen wird bisher mit international genormten Bewertungsmethoden und Grenzwerten die subjektive psychologische Blendung begrenzt. Sie eignen sich für helle, büroähnliche Räume. In großen, dunklen Industriehallen aber überwiegt die objektive Störung der Sehleistung, deren Bewertung trotz gesetzlicher Vorgaben bislang nicht möglich ist. Forschungsziel ist, diese Lücke zu beseitigen. Der Lösungsweg ist zweigeteilt: Erst wird in Lichtlaborstudien mit Testpersonen untersucht, wie stark blendungsrelevante Einflussgrößen die Sehleistung und die Dauer von Nachbildern beeinflussen. Einflussgrößen sind Größe und Leuchtdichte der Blendquellen, ihre Position relativ zur Blickrichtung und die Umgebungshelligkeit. Deren untersuchte Wertebereiche orientieren sich an zuvor vermessenen realen Industriehallen. Danach werden die Laborergebnisse und das daraus abgeleitete Bewertungsverfahren in den realen Hallen mittels Befragung und objektiver Bewertung durch die Beschäftigten validiert. Das Projekt dient einerseits als Norm den KMU-Betrieben der Beleuchtungsindustrie ihren zukünftigen Produktentwicklungen und ihren Instrumenten zur Beleuchtungsplanung, andererseits als Sicherheitsbroschüre den Arbeitgebern und Behörden dem Arbeits- und Unfallschutz, der perspektivisch auch in die Gesetzgebung einfließen kann.
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