Projektdaten
Neue Stimulationselektroden und Simulation der elektrischen Feldausbreitung zur Stimulation des Nervus
Fakultät/Einrichtung
Zentrum für Mikro- und Nanotechnologien
Drittmittelgeber
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bewilligungssumme, Auftragssumme
587.004,00 €
Abstract:
Das übergreifende Projektziel ist die klinische Realisierung einer mehrstündigen künstlichen Beatmung durch elektrische Stimulation des Nervus Phrenicus (Elektroventilation).
Das Teilvorhaben beinhaltet (1) die Anforderungs- und Systemanalyse des Gesamtsystems zur Elektroventilation, (2) die Erforschung von Stimulationselektroden und Analyseverfahren, (3) die virtuelle Systemintegration und Modellierung, (4) die praktische Umsetzung und schließlich (5) die klinische Realisierung der Elektroventilation.
Zu den Innovationen des Teilvorhabens zählen insbesondere:
Innovation 1: Erforschung neuer weicher, trockener Elektroden
Innovation 2: Automatische Suchverfahren für die interindividuell variable Elektrodenpositionierung
Innovation 3: Ladungsbalancierte Stimulation
Innovation 4: Automatische Änderung der Stimulationselektrodenkonfiguration
Innovation 5: Optimale personalisierte Stimulationsfrequenzen
Innovation 8: Regelung der Muskeltätigkeit nach momentaner Leistungsfähigkeit
In Rahmen des Teilvorhabens erfolgen die theoretischen Entwürfe, die Forschungsarbeiten im Labor, die biophysikalischen Simulationen und die Experimente an Probanden. Das Teilvorhaben liefert damit die technischen Parameter für die Forschungstätigkeiten zum Stromstimulator im Teilvorhaben des Partners NeuroConn. Für die Teilvorhaben der klinischen Partner liefert dieses Teilvorhaben die neuen Elektroden, Haltemechanismen und die Theorie zur Vorgehensweise der Stromapplikation.
Die erforschten Parameter, Hardwarekomponenten und Vorgehensweisen sind richtungsweisend für die Partner bei der Hardwareentwicklung und bei der Durchführung der klinischen Forschung. Die Ergebnisse werden in akademischen Fachjournalen publiziert und auf Fachkonferenzen präsentiert. Entstehendes schützbares und schützenswertes geistiges Eigentum wird geschützt.